Gewinnspiel zur Rheder Kirmes 2018

Bummeltüten-Gewinnspiel

Gewinne eine von 4 Kirmes-Bummeltüten

4 Bummeltüten á 50,00 EUR

Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt nur per E-Mail an die Gewinner am 17. August 2018 ab 15.00 Uhr.

Erleben Sie vom 24. bis zum 27. August 2018 „Die wohl urigste Straßenkirmes im Münsterland!“, wie Albert Ritter der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes die Rheder Kirmes liebevoll taufte. Zum 357. Mal verzaubert das bunte Treiben in den Gassen der Rheder Innenstadt Groß und Klein. Lassen Sie sich aus dem Alltragstrott entführen, hinein in eine andere Welt – voll lachender Menschen, freudig strahlender Kinderaugen, einer Menge Zuckerwatte, Luftballons, Karussells, Spielen, Spaß, und und und..

Für Kinder gibt es die Sparkassenkinderkarte – diese Vorteilskarte im Wert von 9,50 Euro ist für nur 6,00 Euro im Vorverkauf beim Bürgerbüro der Stadt Rhede und der Hauptstelle der Sparkasse Westmünsterland erhältlich. Sie beinhaltet Ermäßigungscoupons für Süßwaren, Eis, Spiel, und Karussellfahrten sowie Ponyreiten. Besonders für Familien mit Kindern bis zum Grundschulalter bietet die Karte eine gute Möglichkeit, so ein paar Euro zu sparen. Die Sparkassenkinderkarte ist nur am Eröffnungstag gültig.

Mehr Informationen zu Rheder Kirmes findet Ihr unter in unserem Beitrag zur Rheder Kirmes 2018

 

Teilnahmebedingungen

1. Gewinnspiel

Die PIXTURA Werbeagentur e.K., Bahnhofstraße 5, 46414 Rhede – nachfolgend als PIXTURA Werbeagentur bezeichnet – bietet auf den Stadtportalen unter www.rhede-city.de, www.borken-city.de und www.bocholt-city.de, ein Gewinnspiel zur Rheder Kirmes 2018 ” Gewinnspiel zur Rheder Kirmes 2018 – Bummeltüten-Gewinnspiel” (im Folgenden Gewinnspiel genannt) an. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für dieses Gewinnspiel, das die PIXTURA Werbeagentur auf den durch sie betriebenen oben genannten Internetseiten durchführt und auf diese Bedingungen verwiesen wird. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von der PIXTURA Werbeagentur e.K in Kooperation mit der Stadt Rhede durchgeführt.

3. Teilnahme

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt indem der Teilnehmer die Gewinnspielfrage richtig beantwortet, das Teilnahmeformular ausfüllt und abschickt und bis zum 17.08.2018, 12:00 Uhr am Gewinnspiel teilnimmt. 

 4. Teilnahmevoraussetzungen

  • Zur Teilnahme berechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, muss zwingend eine Einwilligung Ihrer Eltern / Vormund vorliegen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt zu uns auf. Sie selbst können in diesem Fall keine rechtsgültige Einwilligung abgeben.
  • Mitarbeiter der PIXTURA Werbeagentur und den beteiligten Kooperationspartnern sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
  • Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden noch ist ein Umtausch des Gewinns möglich.
  • Die Teilnahme über vollautomatische Gewinnspieleintragung oder über Gewinnspielagenturen ist ausgeschlossen.
  • Alle Teilnahmeeinsendungen müssen bis 12:00 Uhr des Tages der Teilnahmefrist eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Einsendungen nehmen nicht an der Verlosung teil.
  • Die PIXTURA behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verletzung der Teilnahmebedingungen und/oder dem Verdacht auf Manipulationen vom Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen auszuschließen.

 5. Durchführung und Abwicklung

  • Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
  • Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z.B. Name, Vorname,  Alter, Anschrift und E-Mail Adresse. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von PIXTURA Werbeagentur entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen; andernfalls kann der Ausschluss erfolgen.
  • Die Gewinner werden von PIXTURA Werbeagentur per E-Mail benachrichtigt. Die PIXTURA Werbeagentur ist insbesondere berechtigt, die persönlichen Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Abholung des Gewinns zu ermöglichen.
  • Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die PIXTURA Werbeagentur behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen vorzeitig abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die PIXTURA Werbeagentur insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann PIXTURA Werbeagentur von dieser Person Schadenersatz verlangen.

7. Datenschutz und Widerruf

Bitte beachten Sie die Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Gewinnspielteilnahme in der Datenschutzerklärung.

8. Haftung

Die PIXTURA Werbeagentur haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel der Gewinne. PIXTURA Werbeagentur ist mit Gewinnbenachrichtigung und Bereitstellung des Gewinns durch die Stadt Rhede von jeglicher Verpflichtung und Haftung befreit. 

9. Sonstiges

  • Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels, der Gewinnentschiedung und auch der Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
  • Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der PIXTURA Werbeagentur e.K. unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.